randschau 1/99: Geistige Behinderung
(März 1999)
 

Magazinmeldungen:

Wieder ein nichtbehinderter Behindertenbeauftragter der Bundesregierung

Nach dem Regierungswechsel hatten viele behinderte Menschen große Hoffnungen auf einen Politikwechsel, der - zumindest bis jetzt - nicht erkennbar ist. Das Mindeste wäre gewesen, als effektive Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung einen behinderten Menschen zum Behindertenbeauftragten zu ernennen, was die Behindertenverbände in seltener Einigkeit forderten. Obwohl es mindestens zwei qualifizierte behinderte Kandidaten gab, wurde mit dem Apotheker Karl-Hermann Haack wieder ein Nichtbehinderter in das Amt berufen; noch dazu eine Person, die sich bisher kaum in behindertenpolitischen Fragen hervorgetan hat und den Verbänden bislang unbekannt war.
Zwar hat sich Haack in einem Interview für ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz, für Verbesserungen bei der Pflegeversicherung und gegen die Ratifizierung der Bioethik-Konvention ausgesprochen (wobei bezweifelt werden muß, ob er überhaupt in politische Entscheidungsprozesse eingreifen werden kann bzw. dies mit nötiger Heftigkeit versucht), aber die Tatsache, daß er überhaupt das Amt angenommen hat und sich für kompetent dafür hält, ist m. E. etwas sehr befremdlich ...
(Sogar Bayern hat jetzt die selbst behinderte Ina Stein zur neuen Behindertenbeauftragten benannt.)
- Immerhin war Herr Haack Ende Januar im Kasseler Zentrum für selbstbestimmtes Leben zu Gast.
Wer mit Herrn Haack Kontakt aufnehmen will, kann dies tun unter Tel. 0228/527-2944 (Büro des Behindertenbeauftragten im Bundesministerium für Arbeit) oder unter Tel. 0228/16-83234 bzw. Fax: 0228/16-86621 (Abgeordnetenbüro von MdB Haack).
 
 

Kasseler Taxen lehnten die Beförderung eines behinderten Kindes ab

Auf ihrer Fahrt von Fulda in die Kasseler Orthopädische Klinik machten eine Mutter und ihr achtjähriger im Rollstuhl sitzender Sohn eine äußerst ungute Erfahrung, welche die Notwendigkeit eines Anti-Diskriminierungsgesetzes wieder einmal deutlich macht: Am Kasseler ICE-Bahnhof Wilhelmshöhe lehnten acht Taxifahrer die Beförderung der beiden ab und verletzten damit ihre Beförderungspflicht. (Ob der Aufwand, den Rollstuhl einzuladen, und/oder die relativ kurze Fahrtstrecke dafür ausschlaggebend war, blieb unklar.)
Erst der neunte Taxifahrer, der übrigens selber behindert ist, war zu der Fahrt bereit.
In einer gemeinsamen Presseerklärung des Vereins zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab e. V.) und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL e.V. ) wurde das Verhalten der acht Taxifahrer am Bahnhof scharf kritisiert und ausgeführt, daß kein Nichtbehinderter die Demütigung hätte hinnehmen müssen, sich von einem Taxi zum nächsten „durchbetteln“ zu müssen, um dann schließlich vom neunten befördert zu werden. Die beiden Vereine appellieren an die Verantwortlichen, durch entsprechende Schulungen der Taxifahrer einen kundenorientierteren Service für alle Fahrgäste zu etablieren, damit derartige Benachteiligungen in Zukunft gänzlich unterbleiben werden.
 
 

Diskriminierende Bestimmungen von Fluglinien

Gleich zweimal gab es in letzter Zeit Ärger mit Fluggesellschaften, der öffentlich gemacht wurde: So wurde der behinderte Sozialrichters Horst Frehe aus Bremen unter Androhung der Nichtbeförderung aufgefordert, vor seinem Flug mit den Fluglinien Ansett Australia und Air New Zealand einen "höchst diskriminierenden Fragebogen" auszufüllen, in dem er detailliert mitteilen sollte, unter welcher Krankheit oder Behinderung er leidet und welche Hilfen er an Bord braucht. Besondere Empörung rief die Tatsache hervor, daß Ansett Australia zudem eine ärztliche Bescheinigung verlangte, in der ein Mediziner versichern sollte, daß der Passagier flugtauglich ist und anderen Reisenden keine Störungen oder Unannehmlichkeiten ("distress, inconvenience or embarrassment") bereitet. - Nach Protesten von Frehe, ISL und dem Netzwerk Artikel 3 verzichtete Air New Zealand auf den Fragebogen und entschuldigte sich bei Frehe.
Just dem Vorstandsmitglied von Netzwerk Artikel 3, Sigrid Arnade, passierte ein paar Wochen später etwas ähnliches: Die Deutsche British Airways verweigerten der Rollstuhlfahrerin den Flug von Berlin nach Bonn, wenn diese keine Begleitperson mit sich nimmt, und zwang sie somit, bei einer anderen Fluggesellschaft zu buchen
- Einzelfälle oder nur die Spitze eines Eisbergs?
 
 

Die unendliche Geschichte: Anerkennung der Gebärdensprache

Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen Karl Finke hat die Bundesländer aufgefordert, in diesem Jahr der über hundert Jahre alte Forderung gehörloser Menschen nach Anerkennung der Gebärdensprache als eigenständiger Sprache neben der Lautsprache nachzukommen. Dies entspricht dem Beschluß der Ministerpräsidentenkonferenz vom 20.03.1997, nachdem die Länder aufgefordert sind, bis zum Sommer 1999 einen Bericht zur Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache vorzulegen.
- Die Bundesländer Hessen und Bayern haben mit ihren Beschlüssen von Dezember 1998 Vorreiterfunktion: Hessen hat mit Landtagsbeschluß vom 10.12.1998 die Gebärdensprache anerkannt, die bayerische Staatsregierung hat einen in die selbe Richtung gehenden Beschluß gefaßt und eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Umsetzung eingerichtet. Bereits 1996 hat der schleswig-holsteinische Landtag entsprechende Empfehlungen gegenüber der Landesregierung ausgesprochen. Auch in Berlin tut sich etwas: So ist die Anerkennung der Gebärdensprache mit sehr konkreten Schritten zu deren Umsetzung ein wesentlicher Bestandteil des jetzt vorliegenden Berliner Gleichstellungsgesetzes für Behinderte.
In diesem Zusammenhang wurde auch die Bundesregierung aufgefordert, durch entsprechende Rahmenbestimmungen zügig für die Anerkennung des Berufsbildes des Gebärdendolmetschers zu sorgen.
 
 

Erinnerung an geistig behinderte Opfer des NS-Terrors

Zum 60. Jahrestag des Abtransports von 700 BewohnerInnen der dortigen Heil- und Pflegeanstalt über Hausen bei Waldbreitbach in die Tötungsanstalt Hadamar wurde am Volkstrauertag Ende November letzten Jahres in Waldbröl (nahe Köln) ein Gedenkstein enthüllt. Die BewohnerInnen der Anstalt, die in unmittelbarer Nähe der geplanten Adolf-Hitler-Schule und einer Kreisordensburg lag, waren den Nazis ein Dorn im Auge und mußten einem „Kraft-durch-Freude“-Hotel Platz machen.
Der Stein, der auf Initiative der Stadt aufgestellt wurde, soll die Erinnerung an diese Facette der Nazi-Zeit wachhalten. In ungewöhnlicher Klarheit ist auf dem „Mahnmal“ zu lesen: „Zum Gedenken an die in der Zeit des Nationalsozialismus als lebensunwert bezeichneten Menschen aus der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Waldbröl, die durch Zwangssterilisation und durch Euthanasie ihrer Würde und ihres Lebens beraubt wurden“. Einzelheiten zu den damaligen Vorgängen sind auf zwei am Stein befindlichen Textplatten nachzulesen.
 
 

Zugvogel e.V. bietet Reiseservice für RollstuhlfahrerInnen

Der im April 1998 in Münster gegründete gemeinnützige Verein Zugvogel unterstützt RollstuhlfahrerInnen bei ihrer Urlaubsplanung. Dazu haben die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen einen Adressenpool mit rollstuhlgeeigneten Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen zusammengestellt, der derzeit etwa 1100 Adressen - nicht nur in Deutschland - umfaßt. Da das Team z. T. aus Menschen im Rollstuhl besteht, sind hier Expertnnen am Werk, die sachkundig Informationen zusammentragen. Für interessierte und reiselustige Menschen gibt der Zugvogel ein Info-Magazin heraus, das im Vereinsbüro angefordert werden kann.
Außerdem befindet sich eine Mitwohn- und Tauschzentrale im Aufbau, durch die ein Netzwerk von Menschen in rollstuhltauglichen Wohnungen geschaffen werden soll. Nach wie vor ist dies eine praktische und preiswerte Möglichkeit, Urlaub zu machen und neue Kontakte zu knüpfen, die für Menschen mit Behinderung meistens an fehlenden Angeboten scheitert. Nebenbei erhält mensch so die wichtigsten Insiderinformationen vom Gastgeber gleich mitgeliefert.
Nähere Informationen bei Zugvogel e.V., Hafengrenzweg 1, 48155 Münster, Tel. 0251/ 987 968 8 (Infotelefon des Zugvogel e.V.) bzw. Tel. 0251/9879689 (Anfragen zum Adressenpool), Fax.: 0251/ 987 968 9, e-mail: zugvogel@muenster.de
 
 

ROLLIDAY - das Austauschprogramm von Behinderten

Eine ähnliche Zielsetzung verfolgt ROLLIDAY aus der Schweiz als „internationales Programm für verschiedene Formen der Feriengestaltung und Aktivitäten im Bereich des Tourismus von  und für Menschen mit einer Behinderung“.
So kann mensch bei ROLLIDAY aus mehreren Ländern
l Adressen von Personen erhalten, die ihre Wohnung bzw. ihr Zimmer für die Ferien tauschen (auf der Austauschliste stehen genaue Angaben betreffs der Benutzbarkeit für Behinderte mit körperlichen Einschränkungen)
l Angebote für Sprachreisen bzw. Au-Pair-Stellen für behinderte Menschen bekommen
l Listen von rollstuhlgängigen Ferienwohnungen, Campingplätzen, Jugendherbergen und Hotels sowie Informationen zum Öffentlichen Verkehr beziehen
- entweder schriftlich bei ROLLIDAY, c/o K. Kanka, Stäfeliweg 2, CH -1716 Plaffeien, Tel/Fax 026/419 30 06, e-mail zslfribourg@bluewin.ch oder im Internet unter der Adresse: http://www.mediaport.org/~rolliday
 
 

HANDIFEM: Mailingliste für behinderte Frauen

Seit Ende letzten Jahres gibt es eine spezielle Mailingliste für Frauen mit einer Behinderung. Die Initiatorin, die querschnittsgelähmte Studentin Christiane Link, lädt alle Frauen ein, sich in den Verteiler aufnehmen zu lassen. Es gibt keine thematischen Einschränkungen; Alle Themen können in HANDIFEM besprochen werden, sie müssen weder frauen- noch behindertenspezifisch sein. HANDIFEM bietet aber Raum, um solche Themen gezielt anzusprechen und sich darüber auszutauschen.
Wer in die Mailingliste aufgenommen werden möchte, die schicke eine e-mail mit einer kurzen Vorstellung an service@ortegalink.com.
Nähere Informationen bei Christiane Link, Ortegalink Webdesign, Kieler Str. 306, 22525 Hamburg, Tel. & Fax: 040/5406577, e-mail: service@ortegalink.com, http://www.ortegalink.com.
 
 

Fotoausstellung dokumentiert  „Selbstbestimmt Leben" von Menschen mit Behinderungen

In Heidelberg wurde im Rahmen der Aktion Grundgesetz eine Fotoausstellung „Selbstbestimmt Leben" realisiert. Diese eignet  sich sehr gut um das Thema Gleichstellung behinderter Menschen  (z.B. am 5. Mai, dem Europaweiten Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen) zu behandeln. Unter den Titeln „Pflege und Assistenz“, „Gemeinsam leben und lernen - für Kinder mit und ohne Behinderung in Kindergarten und Schule“, „Barrierefreies Bauen kommt allen zugute“, „Frauen mit Behinderungen“ sowie „Kleinwuchs - und trotzdem“ dokumentieren behinderte Menschen ihre Lebenssituationen. Wer Interesse hat, kann sich im Internet unter www.paritaet.org/bw/stafue einen Einblick verschaffen oder direkt Kontakt aufnehmen mit dem Regionalen Aktionsbündnis Heidelberg/Rhein-Neckar, Heidelberger Selbsthilfe- und Projekte, Alte Eppelheimer Straße 38, 69115 Heidelberg, Tel. 06221/184290, e-mail: Selbsthilfe.Heidelberg@t-online.de
 
 

Regierungserklärung auf Diskette

Die Regierungserklärung von Bundeskanzler Schröder vom 10. November 1998 ist kostenlos auf Diskette erhältlich: Der Redetext und ein vorangestelltes Kapitelverzeichnis sind im ASCII-Format gespeichert. Wer also die Regierungserklärung nachlesen bzw. die Regierungspolitik mit dieser vergleichen will, kann die Diskette beziehen beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Tel. 0180/5221996 oder Fax: 0228/208-2358.
 

Ferien im Wendland

In Trägerschaft des Instituts für systemische Beratung Behinderter e. V. (Lothar Sandfort u. a.) konnte am 29. Januar 1999 das „Gäste- und Tagungshaus Nemnitzer Heide“ eröffnet werden. Das Haus, das insgesamt rollstuhlzugänglich ist und über ein Blindenleitsystem sowie über Kommunikationshilfen für Behinderte verfügt, bietet 20 Gästen in zehn Zimmern (jeweils mit eigenem Bad) Platz. Die Übernachtung mit Frühstück kostet 55,00 DM pro Person (Vollverpflegung: 80,00 DM). Gegen entsprechenden Aufpreis werden Assistenz, Fahrdienst, Fahrrad- bzw. Handbikeverleih, rollstuhlgerechte Kutschfahrten und Führungen in der Natur u. ä. angeboten. In unmittelbarer Nähe steht ein Tagungshaus zu Verfügung.
Nähere Informationen beim Behinderten Service Wendlandferien, Nemnitzer Straße 16, 29494 Trebel, Tel. 05848/1368, Fax: 05848/1371, e-mail: ISBBev@aol.com
 

VeBiS: Bücher per Post ohne Aufpreis

In Stuttgart wurde vor kurzem die Selbsthilfefirma VeBiS (VersandBuchhandlung in Selbsthilfe) gegründet,. die einen Service anbietet, der insbesondere für Mobilitätsbehinderte interessant ist: Jedes auf dem Markt verfügbare Buch wird auf Bestellung ohne Aufpreis (und sogar ohne Versandkosten!) ins Haus geliefert.
Mit dem Projekt haben sich vier behinderte Menschen einen ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz geschaffen und sind zugleich als GesellschafterInnen Miteigentümer der Firma.
Möglichst viele Bestellungen bei VeBiS tragen dazu bei, diese Arbeitsplätze zu sichern.
(Leider sind jedoch in den 6seiitigen Werbeprospekt, in dem Bücher aus verschiedenen Sparten zur Bestellung vorgeschlagen werden, zwei Titel von Autoren hineingeraten, die utilitaristisches Gedankengut vertreten: Christoph Anstötz und Hans-Martin Sass.)
- Obwohl es sicher lobenswert ist, daß auf diese Weise quasi eine „barrierefreie Buchhandlung“ gegründet wurde, muß m. E. problematisiert werden, ob solche Dienste (ähnlich wie Shopping per Internet) nicht den Trend zur Vereinzelung ungewollt unterstützen (und indirekt dazu beitragen, daß viele Buchhandlungen unzugänglich bleiben!).
Nähere Informationen bzw. Buchbestellungen bei VeBiS, Alexanderstr. 2, 70184 Stuttgart, Tel. 0711/2348501, Fax: 0711/2348502.
 

BIDOK: Internet-Volltextbibliothek

Für die Internet-NutzerInnen interessant könnte das Internet-Projekt BIDOK (= Behinderten-Integration und Dokumentation) des Instituts für Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck sein. Unter der Internetadresse http://bidok.uibk.ac.at/ findet mensch - neben den im Internet üblichen Verweisen auf andere Seiten - fachspezifische Artikel im Bereich der sog. integrativen Pädagogik als kompletten Text (und nicht nur, wie so oft, nur Titel oder Teilauszüge), was eine Recherche wesentlich erleichtert.
Neben Texten zu theoretischen Grundlagen bezüglich Integration, Texten zur Diskussion der Qualität professionellen Handelns im Bildungs- und Sozialbereich u. a.  findet mensch Analysen zur politischen Situation und zu den politischen Bemühungen zur Integration und Dokumente von behinderten Menschen über Selbstorganisation im Sinne von "Selbstbestimmt Leben" .
Nähere Informationen beim Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck, Liebeneggstr. 8, A-6020 Innsbruck, e-mail: integration-ezwi@uibk.ac.at
 
 

NEUERSCHEINUNGEN VON BÜCHERN UND INFORMATIONSBROSCHÜREN:

Überarbeitete Auflage der Broschüre zur Studienorganisation für behinderte Menschen

Die Broschüre „Studium und Behinderung“ des Deutschen Studentenwerks ist vor kurzem in einer 5. neu bearbeiteten und erweiterten Auflage erschienen. Das Heft, das Studieninteressierten und Studierenden mit Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen die Vorbereitung und die Durchführung eines Studiums erleichtern soll, beinhaltet erstmals auch Informationen zur Pflegeversicherung und Tips zum Studium im Ausland. Wie in den letzten Ausgaben findet mensch auch wieder ein ausführliches Adressenverzeichnis der Ansprechpartner für Studierende mit Behinderungen an den Hochschulen und bei den Studentenwerken.
Die Broschüre, die auch im Internet unter http://www.studentenwerk.de einsehbar ist, kann unentgeltlich bezogen werden beim Deutschen Studentenwerk, Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten, Weberstr. 55, 53113 Bonn, Tel. 0228/26906-58 oder -62, Fax: 0228/264062, e-mail: info@dswberatungsst.bn.shuttle.de
 

Aktualisierte Auflage des Leitfadens der Sozialhilfe von A-Z

Ebenfalls neu erschienen (mittlerweile in der 18. Auflage!) ist der sehr informative Sozialhilfeleitfaden der AG TuWas, einer Arbeitsgemeinschaft von Studierenden der FH Frankfurt. Die 216 Seiten starke Broschüre gibt praxisnahe Antworten auf typische Probleme mit dem Sozialamt, macht die teilweise komplizierte Rechtslage verständlich und verhilft zu einem selbstbewußten Auftreten gegenüber dem bzw. der jeweiligen SachbearbeiterIn. Ein umfangreicher Adressenteil gibt Auskunft über die Sozialhilfeinitiativen und Beratungsstellen in Deutschland.
Der Leitfaden ist gegen Vorauszahlung von 8.-- DM (Briefmarken oder Verrechnungsscheck) zu beziehen bei der AG TuWas, Kleiststr. 12, 60318 Frankfurt.
Nähere Informationen unter Tel. 069/1533-2829 oder Fax: 069/1533-2633.
 

BAGH-Rechtsbroschüre „Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen“

In der 26. überarbeiteten Auflage ist auch die Rechtsbroschüre der BAG Hilfe für Behinderte e. V. Ende letzten Jahres neu erschienen. Auf 386 Seiten bietet auch dieser Leitfaden eine Hilfestellung, sich im Gesetzesdschungel zurechtzufinden. Berücksichtigt werden u. a. jüngste Änderungen in den Bereiche Pflegeversicherung, Krankenversicherung sowie Renten- und Steuerrecht. In einem Anhang finden sich die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ aus dem Jahre 1996.
Die Broschüre ist gegen Zusendung von DM 6,60 (in Briefmarken oder als Verrechnungsscheck) zu beziehen bei der BAGH, Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldorf.
 

Neue Anschriftenverzeichnisse für Selbsthilfegruppen

Die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen hat die Anschriftenverzeichnisse aktualisiert: Die sog. Roten Adressen enthalten die Anschriften der lokalen bzw. regionalen Selbsthilfe-Unterstützungsstellen, die Grünen Adressen informieren über die bundesweiten Selbsthilfeorganisationen und relevanten Institutionen bzw. (Fach-)Verbände. Die beiden Hefte können bestellt werden bei NAKOS, Albrecht-Achilles-Str. 65, 10709 Berlin, Tel. 030/8914019, Fax: 030/8934014.
 

Neues Buch über die Situation von Eltern mit Behinderung

Mit dem Titel „Krücken, Babys und Barrieren“ ist ein neuer Band in der Schriftenreihe von bifos erschienen. In diesem von Gisela Hermes herausgegebenen Buch wird die Situation von Eltern mit Behinderung in Deutschland analysiert: Sie werden nur schwer von der Gesellschaft akzeptiert und können mit wenig Rücksichtnahme auf ihre Bedürfnisse rechnen. In den Beiträgen werden neben den ihren Schwierigkeiten aber auch Lösungen aufgezeigt, so daß diese unter Umständen auch Mut zur Elternschaft machen können.
Das Buch ist als Band 10 der bifos-Schriftenreihe erschienen und zum Preis von 10.-- DM zu beziehen bei bifos e. V., Kölnische Str. 99, 34119 Kassel, Tel. 0561/72885-40, Fax: 0561/72885-44.
 
 

Neues Buch zur Bioethik-Konvention

Unter dem Titel „Bioethik-Konvention und der Zugriff der Forschung auf den Menschen“ hat Guido Sprügel in den letzten 1 ½ Jahren seine Examensarbeit geschrieben, in der er die Entwicklung der Konvention und die durch diese ausgelöste Debatte nachzeichnet. Dabei beschreibt er die Vorgeschichte der einzelnen Entwürfe, stellt diese vor und erläutert die wichtigsten Passagen. Ausgehend von dem rasenden Umbruch, der sich in den letzten zwei Jahrzehnten im Bereich der Entwicklung von Biologie und Medizin vollzogen hat, und dem damit einhergehenden Umdenken im ideologischen Bereich, das den Menschen zunehmend zur Biomasse bzw. zum Forschungsmaterial degradiert, geht er besonders auf das Forschungsinteresse an nichteinwilligungsfähigen Personen ein. Eine Analyse der Berichterstattung über die Konvention runden die Arbeit ab.
Damit der Text als Buch gedruckt werden kann, muß die Abnahme von 40-50 Exemplaren gesichert sein. Daher bittet Guido Sprügel daran Interessierte, gegenüber dem Pahl-Rugenstein Verlag (Breite Str. 47, 53111 Bonn, Fax: 0228/634968) zuzusichern, daß sie ein oder mehrere Exemplare des Buches abnehmen werden. Der Preis beträgt 24,90 DM pro Exemplar, bei Abnahme von mehr als 5 Exemplaren je 20,00 DM.
 

Fotobildband zur Ausstellung „Geschlecht behindert - Merkmal: Frau“

Die Fotoausstellung der Heidelberger Frauen, mit der sie eine andere Realität von Behindert-Sein darstellen wollen und insbesondere zu zeigen versuchen, daß sich Behinderung und Erotik nicht ausschließt, ist jetzt auch als Bildband erschienen.
Neben den Fotos enthält das Buch Vorworte von Heidelbergs Oberbürgermeisterin Beate Weber und Konstantin Wecker vom Beirat im BiBeZ e. V., eine Rede der Initiatorinnen zur Fotoausstellung und eine Auswahl der Reaktionen von BesucherInnen der Ausstellung
Der Bildband kann für 24,80 DM zuzüglich Versandkosten in Höhe von 9.00 DM (?!) bezogen werden beim Ganzheitlichen Bildungs- und Beratungszentrum zur Förderung und Integration behinderter und chronisch kranker Frauen (BiBeZ) e. V., Alte Eppelheimer Str. 38, 69115 Heidelberg, Tel./Fax: 06221/600908, e-mail: bibez@metronet.de.
 
 

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© Martin Seidler
Letzte Aktualisierung: 15.05.2003