randschau 1/99: Geistige Behinderung
(März 1999)
Magazinmeldungen:
Wieder ein nichtbehinderter Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
Nach dem Regierungswechsel hatten viele behinderte Menschen große
Hoffnungen auf einen Politikwechsel, der - zumindest bis jetzt - nicht
erkennbar ist. Das Mindeste wäre gewesen, als effektive Interessenvertretung
gegenüber der Bundesregierung einen behinderten Menschen zum Behindertenbeauftragten
zu ernennen, was die Behindertenverbände in seltener Einigkeit forderten.
Obwohl es mindestens zwei qualifizierte behinderte Kandidaten gab, wurde
mit dem Apotheker Karl-Hermann Haack wieder ein Nichtbehinderter in das
Amt berufen; noch dazu eine Person, die sich bisher kaum in behindertenpolitischen
Fragen hervorgetan hat und den Verbänden bislang unbekannt war.
Zwar hat sich Haack in einem Interview für ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz,
für Verbesserungen bei der Pflegeversicherung und gegen die Ratifizierung
der Bioethik-Konvention ausgesprochen (wobei bezweifelt werden muß,
ob er überhaupt in politische Entscheidungsprozesse eingreifen werden
kann bzw. dies mit nötiger Heftigkeit versucht), aber die Tatsache,
daß er überhaupt das Amt angenommen hat und sich für kompetent
dafür hält, ist m. E. etwas sehr befremdlich ...
(Sogar Bayern hat jetzt die selbst behinderte Ina Stein zur neuen Behindertenbeauftragten
benannt.)
- Immerhin war Herr Haack Ende Januar im Kasseler Zentrum für
selbstbestimmtes Leben zu Gast.
Wer mit Herrn Haack Kontakt aufnehmen will, kann dies tun unter Tel.
0228/527-2944 (Büro des Behindertenbeauftragten im Bundesministerium
für Arbeit) oder unter Tel. 0228/16-83234 bzw. Fax: 0228/16-86621
(Abgeordnetenbüro von MdB Haack).
Kasseler Taxen lehnten die Beförderung eines behinderten Kindes ab
Auf ihrer Fahrt von Fulda in die Kasseler Orthopädische Klinik
machten eine Mutter und ihr achtjähriger im Rollstuhl sitzender Sohn
eine äußerst ungute Erfahrung, welche die Notwendigkeit eines
Anti-Diskriminierungsgesetzes wieder einmal deutlich macht: Am Kasseler
ICE-Bahnhof Wilhelmshöhe lehnten acht Taxifahrer die Beförderung
der beiden ab und verletzten damit ihre Beförderungspflicht. (Ob der
Aufwand, den Rollstuhl einzuladen, und/oder die relativ kurze Fahrtstrecke
dafür ausschlaggebend war, blieb unklar.)
Erst der neunte Taxifahrer, der übrigens selber behindert ist,
war zu der Fahrt bereit.
In einer gemeinsamen Presseerklärung des Vereins zur Förderung
der Autonomie Behinderter (fab e. V.) und der Interessenvertretung Selbstbestimmt
Leben in Deutschland (ISL e.V. ) wurde das Verhalten der acht Taxifahrer
am Bahnhof scharf kritisiert und ausgeführt, daß kein Nichtbehinderter
die Demütigung hätte hinnehmen müssen, sich von einem Taxi
zum nächsten „durchbetteln“ zu müssen, um dann schließlich
vom neunten befördert zu werden. Die beiden Vereine appellieren an
die Verantwortlichen, durch entsprechende Schulungen der Taxifahrer einen
kundenorientierteren Service für alle Fahrgäste zu etablieren,
damit derartige Benachteiligungen in Zukunft gänzlich unterbleiben
werden.
Diskriminierende Bestimmungen von Fluglinien
Gleich zweimal gab es in letzter Zeit Ärger mit Fluggesellschaften,
der öffentlich gemacht wurde: So wurde der behinderte Sozialrichters
Horst Frehe aus Bremen unter Androhung der Nichtbeförderung aufgefordert,
vor seinem Flug mit den Fluglinien Ansett Australia und Air New Zealand
einen "höchst diskriminierenden Fragebogen" auszufüllen, in dem
er detailliert mitteilen sollte, unter welcher Krankheit oder Behinderung
er leidet und welche Hilfen er an Bord braucht. Besondere Empörung
rief die Tatsache hervor, daß Ansett Australia zudem eine ärztliche
Bescheinigung verlangte, in der ein Mediziner versichern sollte, daß
der Passagier flugtauglich ist und anderen Reisenden keine Störungen
oder Unannehmlichkeiten ("distress, inconvenience or embarrassment") bereitet.
- Nach Protesten von Frehe, ISL und dem Netzwerk Artikel 3 verzichtete
Air New Zealand auf den Fragebogen und entschuldigte sich bei Frehe.
Just dem Vorstandsmitglied von Netzwerk Artikel 3, Sigrid Arnade, passierte
ein paar Wochen später etwas ähnliches: Die Deutsche British
Airways verweigerten der Rollstuhlfahrerin den Flug von Berlin nach Bonn,
wenn diese keine Begleitperson mit sich nimmt, und zwang sie somit, bei
einer anderen Fluggesellschaft zu buchen
- Einzelfälle oder nur die Spitze eines Eisbergs?
Die unendliche Geschichte: Anerkennung der Gebärdensprache
Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen Karl Finke hat die
Bundesländer aufgefordert, in diesem Jahr der über hundert Jahre
alte Forderung gehörloser Menschen nach Anerkennung der Gebärdensprache
als eigenständiger Sprache neben der Lautsprache nachzukommen. Dies
entspricht dem Beschluß der Ministerpräsidentenkonferenz vom
20.03.1997, nachdem die Länder aufgefordert sind, bis zum Sommer 1999
einen Bericht zur Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache
vorzulegen.
- Die Bundesländer Hessen und Bayern haben mit ihren Beschlüssen
von Dezember 1998 Vorreiterfunktion: Hessen hat mit Landtagsbeschluß
vom 10.12.1998 die Gebärdensprache anerkannt, die bayerische Staatsregierung
hat einen in die selbe Richtung gehenden Beschluß gefaßt und
eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Umsetzung eingerichtet. Bereits
1996 hat der schleswig-holsteinische Landtag entsprechende Empfehlungen
gegenüber der Landesregierung ausgesprochen. Auch in Berlin tut sich
etwas: So ist die Anerkennung der Gebärdensprache mit sehr konkreten
Schritten zu deren Umsetzung ein wesentlicher Bestandteil des jetzt vorliegenden
Berliner Gleichstellungsgesetzes für Behinderte.
In diesem Zusammenhang wurde auch die Bundesregierung aufgefordert,
durch entsprechende Rahmenbestimmungen zügig für die Anerkennung
des Berufsbildes des Gebärdendolmetschers zu sorgen.
Erinnerung an geistig behinderte Opfer des NS-Terrors
Zum 60. Jahrestag des Abtransports von 700 BewohnerInnen der dortigen
Heil- und Pflegeanstalt über Hausen bei Waldbreitbach in die Tötungsanstalt
Hadamar wurde am Volkstrauertag Ende November letzten Jahres in Waldbröl
(nahe Köln) ein Gedenkstein enthüllt. Die BewohnerInnen der Anstalt,
die in unmittelbarer Nähe der geplanten Adolf-Hitler-Schule und einer
Kreisordensburg lag, waren den Nazis ein Dorn im Auge und mußten
einem „Kraft-durch-Freude“-Hotel Platz machen.
Der Stein, der auf Initiative der Stadt aufgestellt wurde, soll die
Erinnerung an diese Facette der Nazi-Zeit wachhalten. In ungewöhnlicher
Klarheit ist auf dem „Mahnmal“ zu lesen: „Zum Gedenken an die in der Zeit
des Nationalsozialismus als lebensunwert bezeichneten Menschen aus der
ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Waldbröl, die durch Zwangssterilisation
und durch Euthanasie ihrer Würde und ihres Lebens beraubt wurden“.
Einzelheiten zu den damaligen Vorgängen sind auf zwei am Stein befindlichen
Textplatten nachzulesen.
Zugvogel e.V. bietet Reiseservice für RollstuhlfahrerInnen
Der im April 1998 in Münster gegründete gemeinnützige
Verein Zugvogel unterstützt RollstuhlfahrerInnen bei ihrer Urlaubsplanung.
Dazu haben die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen einen Adressenpool
mit rollstuhlgeeigneten Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen zusammengestellt,
der derzeit etwa 1100 Adressen - nicht nur in Deutschland - umfaßt.
Da das Team z. T. aus Menschen im Rollstuhl besteht, sind hier Expertnnen
am Werk, die sachkundig Informationen zusammentragen. Für interessierte
und reiselustige Menschen gibt der Zugvogel ein Info-Magazin heraus, das
im Vereinsbüro angefordert werden kann.
Außerdem befindet sich eine Mitwohn- und Tauschzentrale im Aufbau,
durch die ein Netzwerk von Menschen in rollstuhltauglichen Wohnungen geschaffen
werden soll. Nach wie vor ist dies eine praktische und preiswerte Möglichkeit,
Urlaub zu machen und neue Kontakte zu knüpfen, die für Menschen
mit Behinderung meistens an fehlenden Angeboten scheitert. Nebenbei erhält
mensch so die wichtigsten Insiderinformationen vom Gastgeber gleich mitgeliefert.
Nähere Informationen bei Zugvogel e.V., Hafengrenzweg 1, 48155
Münster, Tel. 0251/ 987 968 8 (Infotelefon des Zugvogel e.V.) bzw.
Tel. 0251/9879689 (Anfragen zum Adressenpool), Fax.: 0251/ 987 968 9, e-mail:
zugvogel@muenster.de
ROLLIDAY - das Austauschprogramm von Behinderten
Eine ähnliche Zielsetzung verfolgt ROLLIDAY aus der Schweiz als
„internationales Programm für verschiedene Formen der Feriengestaltung
und Aktivitäten im Bereich des Tourismus von und für Menschen
mit einer Behinderung“.
So kann mensch bei ROLLIDAY aus mehreren Ländern
l Adressen von Personen erhalten, die ihre Wohnung bzw. ihr Zimmer
für die Ferien tauschen (auf der Austauschliste stehen genaue Angaben
betreffs der Benutzbarkeit für Behinderte mit körperlichen Einschränkungen)
l Angebote für Sprachreisen bzw. Au-Pair-Stellen für behinderte
Menschen bekommen
l Listen von rollstuhlgängigen Ferienwohnungen, Campingplätzen,
Jugendherbergen und Hotels sowie Informationen zum Öffentlichen Verkehr
beziehen
- entweder schriftlich bei ROLLIDAY, c/o K. Kanka, Stäfeliweg
2, CH -1716 Plaffeien, Tel/Fax 026/419 30 06, e-mail zslfribourg@bluewin.ch
oder im Internet unter der Adresse: http://www.mediaport.org/~rolliday
HANDIFEM: Mailingliste für behinderte Frauen
Seit Ende letzten Jahres gibt es eine spezielle Mailingliste für
Frauen mit einer Behinderung. Die Initiatorin, die querschnittsgelähmte
Studentin Christiane Link, lädt alle Frauen ein, sich in den Verteiler
aufnehmen zu lassen. Es gibt keine thematischen Einschränkungen; Alle
Themen können in HANDIFEM besprochen werden, sie müssen weder
frauen- noch behindertenspezifisch sein. HANDIFEM bietet aber Raum, um
solche Themen gezielt anzusprechen und sich darüber auszutauschen.
Wer in die Mailingliste aufgenommen werden möchte, die schicke
eine e-mail mit einer kurzen Vorstellung an service@ortegalink.com.
Nähere Informationen bei Christiane Link, Ortegalink Webdesign,
Kieler Str. 306, 22525 Hamburg, Tel. & Fax: 040/5406577, e-mail: service@ortegalink.com,
http://www.ortegalink.com.
Fotoausstellung dokumentiert „Selbstbestimmt Leben" von Menschen mit Behinderungen
In Heidelberg wurde im Rahmen der Aktion Grundgesetz eine Fotoausstellung
„Selbstbestimmt Leben" realisiert. Diese eignet sich sehr gut um
das Thema Gleichstellung behinderter Menschen (z.B. am 5. Mai, dem
Europaweiten Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen)
zu behandeln. Unter den Titeln „Pflege und Assistenz“, „Gemeinsam leben
und lernen - für Kinder mit und ohne Behinderung in Kindergarten und
Schule“, „Barrierefreies Bauen kommt allen zugute“, „Frauen mit Behinderungen“
sowie „Kleinwuchs - und trotzdem“ dokumentieren behinderte Menschen ihre
Lebenssituationen. Wer Interesse hat, kann sich im Internet unter www.paritaet.org/bw/stafue
einen Einblick verschaffen oder direkt Kontakt aufnehmen mit dem Regionalen
Aktionsbündnis Heidelberg/Rhein-Neckar, Heidelberger Selbsthilfe-
und Projekte, Alte Eppelheimer Straße 38, 69115 Heidelberg, Tel.
06221/184290, e-mail: Selbsthilfe.Heidelberg@t-online.de
Regierungserklärung auf Diskette
Die Regierungserklärung von Bundeskanzler Schröder vom 10.
November 1998 ist kostenlos auf Diskette erhältlich: Der Redetext
und ein vorangestelltes Kapitelverzeichnis sind im ASCII-Format gespeichert.
Wer also die Regierungserklärung nachlesen bzw. die Regierungspolitik
mit dieser vergleichen will, kann die Diskette beziehen beim Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung, Tel. 0180/5221996 oder Fax: 0228/208-2358.
In Trägerschaft des Instituts für systemische Beratung Behinderter
e. V. (Lothar Sandfort u. a.) konnte am 29. Januar 1999 das „Gäste-
und Tagungshaus Nemnitzer Heide“ eröffnet werden. Das Haus, das insgesamt
rollstuhlzugänglich ist und über ein Blindenleitsystem sowie
über Kommunikationshilfen für Behinderte verfügt, bietet
20 Gästen in zehn Zimmern (jeweils mit eigenem Bad) Platz. Die Übernachtung
mit Frühstück kostet 55,00 DM pro Person (Vollverpflegung: 80,00
DM). Gegen entsprechenden Aufpreis werden Assistenz, Fahrdienst, Fahrrad-
bzw. Handbikeverleih, rollstuhlgerechte Kutschfahrten und Führungen
in der Natur u. ä. angeboten. In unmittelbarer Nähe steht ein
Tagungshaus zu Verfügung.
Nähere Informationen beim Behinderten Service Wendlandferien,
Nemnitzer Straße 16, 29494 Trebel, Tel. 05848/1368, Fax: 05848/1371,
e-mail: ISBBev@aol.com
VeBiS: Bücher per Post ohne Aufpreis
In Stuttgart wurde vor kurzem die Selbsthilfefirma VeBiS (VersandBuchhandlung
in Selbsthilfe) gegründet,. die einen Service anbietet, der insbesondere
für Mobilitätsbehinderte interessant ist: Jedes auf dem Markt
verfügbare Buch wird auf Bestellung ohne Aufpreis (und sogar ohne
Versandkosten!) ins Haus geliefert.
Mit dem Projekt haben sich vier behinderte Menschen einen ihrer Ausbildung
entsprechenden Arbeitsplatz geschaffen und sind zugleich als GesellschafterInnen
Miteigentümer der Firma.
Möglichst viele Bestellungen bei VeBiS tragen dazu bei, diese
Arbeitsplätze zu sichern.
(Leider sind jedoch in den 6seiitigen Werbeprospekt, in dem Bücher
aus verschiedenen Sparten zur Bestellung vorgeschlagen werden, zwei Titel
von Autoren hineingeraten, die utilitaristisches Gedankengut vertreten:
Christoph Anstötz und Hans-Martin Sass.)
- Obwohl es sicher lobenswert ist, daß auf diese Weise quasi
eine „barrierefreie Buchhandlung“ gegründet wurde, muß m. E.
problematisiert werden, ob solche Dienste (ähnlich wie Shopping per
Internet) nicht den Trend zur Vereinzelung ungewollt unterstützen
(und indirekt dazu beitragen, daß viele Buchhandlungen unzugänglich
bleiben!).
Nähere Informationen bzw. Buchbestellungen bei VeBiS, Alexanderstr.
2, 70184 Stuttgart, Tel. 0711/2348501, Fax: 0711/2348502.
BIDOK: Internet-Volltextbibliothek
Für die Internet-NutzerInnen interessant könnte das Internet-Projekt
BIDOK (= Behinderten-Integration und Dokumentation) des Instituts für
Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck sein. Unter der
Internetadresse http://bidok.uibk.ac.at/
findet mensch - neben den im Internet üblichen Verweisen auf andere
Seiten - fachspezifische Artikel im Bereich der sog. integrativen Pädagogik
als kompletten Text (und nicht nur, wie so oft, nur Titel oder Teilauszüge),
was eine Recherche wesentlich erleichtert.
Neben Texten zu theoretischen Grundlagen bezüglich Integration,
Texten zur Diskussion der Qualität professionellen Handelns im Bildungs-
und Sozialbereich u. a. findet mensch Analysen zur politischen Situation
und zu den politischen Bemühungen zur Integration und Dokumente von
behinderten Menschen über Selbstorganisation im Sinne von "Selbstbestimmt
Leben" .
Nähere Informationen beim Institut für Erziehungswissenschaften
der Universität Innsbruck, Liebeneggstr. 8, A-6020 Innsbruck, e-mail:
integration-ezwi@uibk.ac.at
NEUERSCHEINUNGEN VON BÜCHERN UND INFORMATIONSBROSCHÜREN:
Überarbeitete Auflage der Broschüre zur Studienorganisation für behinderte Menschen
Die Broschüre „Studium und Behinderung“ des Deutschen Studentenwerks
ist vor kurzem in einer 5. neu bearbeiteten und erweiterten Auflage erschienen.
Das Heft, das Studieninteressierten und Studierenden mit Behinderungen
bzw. chronischen Erkrankungen die Vorbereitung und die Durchführung
eines Studiums erleichtern soll, beinhaltet erstmals auch Informationen
zur Pflegeversicherung und Tips zum Studium im Ausland. Wie in den letzten
Ausgaben findet mensch auch wieder ein ausführliches Adressenverzeichnis
der Ansprechpartner für Studierende mit Behinderungen an den Hochschulen
und bei den Studentenwerken.
Die Broschüre, die auch im Internet unter http://www.studentenwerk.de
einsehbar ist, kann unentgeltlich bezogen werden beim Deutschen Studentenwerk,
Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten, Weberstr.
55, 53113 Bonn, Tel. 0228/26906-58 oder -62, Fax: 0228/264062, e-mail:
info@dswberatungsst.bn.shuttle.de
Aktualisierte Auflage des Leitfadens der Sozialhilfe von A-Z
Ebenfalls neu erschienen (mittlerweile in der 18. Auflage!) ist der
sehr informative Sozialhilfeleitfaden der AG TuWas, einer Arbeitsgemeinschaft
von Studierenden der FH Frankfurt. Die 216 Seiten starke Broschüre
gibt praxisnahe Antworten auf typische Probleme mit dem Sozialamt, macht
die teilweise komplizierte Rechtslage verständlich und verhilft zu
einem selbstbewußten Auftreten gegenüber dem bzw. der jeweiligen
SachbearbeiterIn. Ein umfangreicher Adressenteil gibt Auskunft über
die Sozialhilfeinitiativen und Beratungsstellen in Deutschland.
Der Leitfaden ist gegen Vorauszahlung von 8.-- DM (Briefmarken oder
Verrechnungsscheck) zu beziehen bei der AG TuWas, Kleiststr. 12, 60318
Frankfurt.
Nähere Informationen unter Tel. 069/1533-2829 oder Fax: 069/1533-2633.
BAGH-Rechtsbroschüre „Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen“
In der 26. überarbeiteten Auflage ist auch die Rechtsbroschüre
der BAG Hilfe für Behinderte e. V. Ende letzten Jahres neu erschienen.
Auf 386 Seiten bietet auch dieser Leitfaden eine Hilfestellung, sich im
Gesetzesdschungel zurechtzufinden. Berücksichtigt werden u. a. jüngste
Änderungen in den Bereiche Pflegeversicherung, Krankenversicherung
sowie Renten- und Steuerrecht. In einem Anhang finden sich die „Anhaltspunkte
für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht
und nach dem Schwerbehindertenrecht“ aus dem Jahre 1996.
Die Broschüre ist gegen Zusendung von DM 6,60 (in Briefmarken
oder als Verrechnungsscheck) zu beziehen bei der BAGH, Kirchfeldstr. 149,
40215 Düsseldorf.
Neue Anschriftenverzeichnisse für Selbsthilfegruppen
Die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung
von Selbsthilfegruppen hat die Anschriftenverzeichnisse aktualisiert: Die
sog. Roten Adressen enthalten die Anschriften der lokalen bzw. regionalen
Selbsthilfe-Unterstützungsstellen, die Grünen Adressen informieren
über die bundesweiten Selbsthilfeorganisationen und relevanten Institutionen
bzw. (Fach-)Verbände. Die beiden Hefte können bestellt werden
bei NAKOS, Albrecht-Achilles-Str. 65, 10709 Berlin, Tel. 030/8914019, Fax:
030/8934014.
Neues Buch über die Situation von Eltern mit Behinderung
Mit dem Titel „Krücken, Babys und Barrieren“ ist ein neuer Band
in der Schriftenreihe von bifos erschienen. In diesem von Gisela Hermes
herausgegebenen Buch wird die Situation von Eltern mit Behinderung in Deutschland
analysiert: Sie werden nur schwer von der Gesellschaft akzeptiert und können
mit wenig Rücksichtnahme auf ihre Bedürfnisse rechnen. In den
Beiträgen werden neben den ihren Schwierigkeiten aber auch Lösungen
aufgezeigt, so daß diese unter Umständen auch Mut zur Elternschaft
machen können.
Das Buch ist als Band 10 der bifos-Schriftenreihe erschienen und zum
Preis von 10.-- DM zu beziehen bei bifos e. V., Kölnische Str. 99,
34119 Kassel, Tel. 0561/72885-40, Fax: 0561/72885-44.
Neues Buch zur Bioethik-Konvention
Unter dem Titel „Bioethik-Konvention und der Zugriff der Forschung auf
den Menschen“ hat Guido Sprügel in den letzten 1 ½ Jahren seine
Examensarbeit geschrieben, in der er die Entwicklung der Konvention und
die durch diese ausgelöste Debatte nachzeichnet. Dabei beschreibt
er die Vorgeschichte der einzelnen Entwürfe, stellt diese vor und
erläutert die wichtigsten Passagen. Ausgehend von dem rasenden Umbruch,
der sich in den letzten zwei Jahrzehnten im Bereich der Entwicklung von
Biologie und Medizin vollzogen hat, und dem damit einhergehenden Umdenken
im ideologischen Bereich, das den Menschen zunehmend zur Biomasse bzw.
zum Forschungsmaterial degradiert, geht er besonders auf das Forschungsinteresse
an nichteinwilligungsfähigen Personen ein. Eine Analyse der Berichterstattung
über die Konvention runden die Arbeit ab.
Damit der Text als Buch gedruckt werden kann, muß die Abnahme
von 40-50 Exemplaren gesichert sein. Daher bittet Guido Sprügel daran
Interessierte, gegenüber dem Pahl-Rugenstein Verlag (Breite Str. 47,
53111 Bonn, Fax: 0228/634968) zuzusichern, daß sie ein oder mehrere
Exemplare des Buches abnehmen werden. Der Preis beträgt 24,90 DM pro
Exemplar, bei Abnahme von mehr als 5 Exemplaren je 20,00 DM.
Fotobildband zur Ausstellung „Geschlecht behindert - Merkmal: Frau“
Die Fotoausstellung der Heidelberger Frauen, mit der sie eine andere Realität
von Behindert-Sein darstellen wollen und insbesondere zu zeigen versuchen, daß
sich Behinderung und Erotik nicht ausschließt, ist jetzt auch als Bildband
erschienen.
Neben den Fotos enthält das Buch Vorworte von Heidelbergs Oberbürgermeisterin
Beate Weber und Konstantin Wecker vom Beirat im BiBeZ e. V., eine Rede der Initiatorinnen
zur Fotoausstellung und eine Auswahl der Reaktionen von BesucherInnen der Ausstellung
Der Bildband kann für 24,80 DM zuzüglich Versandkosten in Höhe
von 9.00 DM (?!) bezogen werden beim Ganzheitlichen Bildungs- und Beratungszentrum
zur Förderung und Integration behinderter und chronisch kranker Frauen
(BiBeZ) e. V., Alte Eppelheimer Str. 38, 69115 Heidelberg, Tel./Fax: 06221/600908,
e-mail: bibez@metronet.de.
© Martin Seidler
Letzte Aktualisierung: 15.05.2003